In einer Pressemitteilung gab der Bundeswahlleiter die Zusammensetzung der Wahlberechtigen für die Bundestagswahl 2017 bekannt. Vorraussichtlich werden am Wahltag 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt sein. Wirft man einen Blick auf die Altersverteilung dieser Wahlberechtigten wird ein Trend extrem deutlich: Die Wähler*innen werden in Deutschland immer älter. 20,7% sind am Wahltag  70 Jahre und älter. Die größte Wählergruppe überhaupt. Die Gruppe der 60 – 70-Jährigen kommen mit 15,4% ebenfalls auf einen beachtlichen Wert. Die Gruppe der jüngsten Wähler*innen (18 – 21 Jahre) kommt hier nur auf 3,6%. In der nächsten Gruppe (bis 30 Jahre) sind es 11,8%. Bis zur nächsten Bundestagswahl werden sich diese Werte noch einmal deutlich nach hinten verschieben.

Wahlen und Alter sind schon lange zwei Themen die in der KjG in einem gemeinsamen Kontext diskutiert werden. Hier liegt der Fokus aber vor allem auf der Altersgruppe derjenigen, die nicht bei den 61,5 Millionen Wahlberechtigten berücksichtigt wurden. Kinder und Jugendliche haben bis zu ihrer Volljährigkeit und oft noch darüber hinaus (wenn z.B. die Wahl kurz vor ihrem 18. Geburtstag stattfindet) kein Mitbestimmungsrecht wenn es um die Wahl ihrer politischen Vertreter*innen geht. Vor kurzem wurde wieder eine U18-Wahl durchgeführt, die erneut deutlich machte: auch Minderjährige setzen sich mit Politik auseinander und nehmen diese Sache sehr ernst. „Wahlrecht ohne Altersgrenze!“ lautet aus diesem und noch weiteren Gründen die Forderung der KjG.

Hierzu ein [Artikel] von Raphael Klutzny (LAG Bayern, AG Wahlrecht ohne Altersgrenze)