Prävention & Intervention

Die Prävention sexueller Gewalt hat in der KjG einen hohen Stellenwert. Als Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit haben wir große Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sollte es  zu einem Verdachtsfall kommen, ist eine entsprechende Intervention unerlässlich.

Prävention

Zur Prävention sexueller Gewalt hat die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Bayern einen Verhaltenskodex zusammengestellt, der auch hier bei uns im DV Regensburg zu tragen kommt.

„Dieser Verhaltenskodex basiert auf der Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ziel ist der weitestgehende Schutz der Kinder und Jugendlichen vor (sexueller) Gewalt in jeder Form.
Die KjG in Bayern tritt entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen zu schützen und den Zugriff für Täter und Täterinnen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Ein Mittel dazu ist die verbindliche Selbstverpflichtung aller KjGlerInnen in Bayern diesen Verhaltenskodex einzuhalten.“

Für weitere Informationen hat die LAG Bayern ein Infoheft erarbeitet:
[Prävention sexueller Gewalt in der KjG – Grundsatzinformationen für Pfarreien]

Intervention

Die Diözesanleitung hat einen Leitfaden bei Verdachtsfällen entwickelt:

  • Grundsätzlich wird der Kreis der mit dem Verdachtsfall vertrauten Personen so klein wie möglich gehalten. Aus Gründen des Opfer- und Täterschutzes werden Informationen und Namen streng vertraulich behandelt.
  • Besteht der Verdacht, dass ein Mitglied sexualisierter Gewalt ausgesetzt ist, hohlen sich ehrenamtliche Mitarbeiter*innen Unterstützung bei der Diözesanleitung, den Bildungsreferent*innen oder bei ausgewiesenen Fachberatungsstellen.
  • Besteht eine begründete Vermutung, dass ein Mitglied sexualisierte Gewalt auf andere ausübt, müssen unbedingt die Diözesanleitung oder die Bildungsreferent*innen informiert werden. Die Diözesanleitung oder die Bildungsreferent*innen klären das weitere Vorgehen mit professioneller Unterstützung.
  • „Im begründeten Verdachtsfall sind Hauptamtliche und Ehrenamtliche Mitarbeitende sofort von deren Tätigkeit zu entbinden“ (Prävention sexueller Gewalt in der KjG, Grundsatzinformation für Pfarreien der LAG Bayern)
  • Der Leitfaden der KjG LAG Bayern zur Prävention sexueller Gewalt dient als Orientierung zur Vorgehensweise.
  • Alles Schritte müssen schriftlich in einem Handlungsprotokoll festgehalten werden und von der gesamten Diözesanleitung unterschrieben werden. Der Verbandsausschluss ist als letzte Maßnahme anzusehen, die ergriffen werden kann.

Im Rahmen der Erstellung unseres Schutzkonzeptes wurden für Vorfälle im KjG Diözesanverband Regensburgzusätzliche interne und externe [Beschwerdewege] festgelegt.

Schutzkonzept

Das Schutzkonzept-Team hat einen Vorschlag für ein Schutzkonzept erstellt. Diese wurde auf der großen Diözesankonferenz im November 2022 beschlossen.

[SCHUTZKONZEPT DER KjG IM DV REGENSBURG]

[SCHUTZKONZEPT – DRUCKVERSION OHNE LAYOUT]

 

Anhänge zum Schutzkonzept:

[Anhang 1: Methoden Risikoanalyse]

[Anhang 2: Definition Täterfreundlich-unfreundlich]

[Anhang 3: Fragebogen Schutzkonzept allgemein]

[Anhang 4: Risikoanalyse]

[Anhang 5: Risiken – Schutzmaßnahmen]

[Anhang 6: Beschwerdewege]

 

Vertrauenspersonen

Die Vertrauenspersonen für den KjG Diözesanverband Regensburg werden von der Diözesankonferenz gewählt. Aktuell sind folgende Personen mit diesem Amt betraut:

[MONIKA FORSTER]

monika.forster@kjg-regensburg.de

 

[LUIS TRELLE]

luis.trelle@kjg-regensburg.de

 

Hier noch ein kurzer Vorstellungsclip der beiden: